Causa Durnwalder: Losung Aussitzen
Die Causa Durnwalder, also das Gerichtsverfahren zur Feststellung der Wählbarkeit von Luis Durnwalder bei den Landtagswahlen 2003, behängt bekanntlich zurzeit immer noch beim Oberlandesgericht Bozen (OLG), das die Akten an den Verfassungsgerichthof Rom (VGH) weitergeleitet hat, welcher in einem Zwischenverfahren über die Verfassungsmäßigkeit der „Lex Durnwalder“ (sog. „authentische“ Interpretation) zu entscheiden hat.
Wir 12 Rekurseinbringer lassen natürlich nichts unversucht, damit der von der Gegenseite verursachte „Umweg“ über den VGH möglichst bald zu einem Ende kommt, und haben die diesbezüglichen triftigen Gründe (eine Entscheidung des VGH nach 3 Jahren - der durchschnittlichen Verfahrensdauer - würde die Wählerklage ad absurdum führen, weil dadurch der Instanzenweg nicht vor dem Ende der Legislatur 2008 abgeschlossen werden könnte) über unsere Anwälte auch formell vorgebracht. Ob jedoch der VGH das Zwischenverfahren mit Dringlichkeit behandelt, ist derzeit noch ungewiss.
Derweil wird es zunehmend offenkundig, dass Durnwalder und seine Unterstützer auf Zeit spielen, weil immer augenscheinlicher wird, dass deren Verteidigungslinie auf tönernen Füßen steht. Die Parole lautet also „Aussitzen“, und da ist Durnwalder ja in seinem Element.
Johann Gruber
Übrigens: Zu diesem Thema findet man im FF-Forum
einen interessanten Meinungsaustausch. ;-)