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2004-11-09
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"Authentische Interpretation": Ein Skandal!


Die im Regionalrat von der SVP eingebrachte Gesetzesvorlage „Authentische Interpretation von Art. 11, Absatz 1 des Regionalgesetzes Nr. 7 vom 08.08.1983“ soll dazu dienen, LH Durnwalder vor der Gefahr des Amtsverlustes zu bewahren, sollte durch Gerichtsbeschluss seine Unwählbarkeit als Landtagsabgeordneter festgestellt werden. Die besagte Gesetzesänderung soll noch in dieser Woche u.zw. voraussichtlich am 23. oder 24. September d.J. vom Regionalrat genehmigt werden, nachdem die Gesetzgebungskommission dazu bereits ihr Plazet gegeben hat.

Hier handelt es sich eindeutig um eine Lex Durnwalder, die demokratiepolitisch äußerst fragwürdig und juristisch unhaltbar ist.

  1. Sie ist demokratiepolitisch äußerst fragwürdig, weil sie die Glaubwürdigkeit der demokratischen Institutionen untergräbt, denn man kann nicht ein Gesetz, das von der SVP mitbeschlossen wurde, dann wenn es einem nicht mehr in den Kram passt, rückwirkend uminterpretieren. In der regionalen Gesetzgebungskommission wurde der Gesetzentwurf mit Hauruck-Methoden und unter Verletzung der Geschäftordnung regelrecht durchgepeitscht. Man will das Gesetz unter allen Umständen noch genehmigt haben, bevor die Causa Durnwalder im Oberlandesgericht behandelt wird. Das ist eine versuchte Beeinflussung der Justiz und somit eine Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung. Mit solchen Methoden wird das ohnehin schon angeschlagene Vertrauen der BürgerInnen in die Politik noch mehr erschüttert.
  2. Sie ist juristisch unhaltbar, weil es sich hier nicht um eine Interpretation handelt, sondern um eine inhaltliche Änderung einer Bestimmung, die als solche gemäß einer Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht rückwirkend angewandt werden darf. In dieser Sache braucht es auch keine Interpretation, weil das Kassationsgericht mit Urteil Nr. 17981 vom 25.11.2003 in einem analogen Fall bereits eine klare Aussage getroffen hat. Demnach sind auch „einfache“ Verwaltungsratsmitglieder von im Mehrheitsbesitz des Landes befindlichen Gesellschaften von vornherein unwählbar!
  3. Der Regionalrat ist für dieses Gesetz nicht mehr zuständig, da er für diese Materie seit der Verfassungsreform von 2001 als Rechtsquelle nicht mehr existiert. Bekanntlich ist den beiden Autonomen Provinzen Bozen und Trient die primäre Gesetzgebungsbefugnis für die Gestaltung der Regierungsform und der Wahlmodalitäten übertragen worden, wobei jede Provinz einzeln für sich allein diese Materie regeln kann.

    Es ist daher absurd, wenn im Regionalrat die Trentiner Abgeordneten über ein Gesetz mit beschließen, das ausschließlich Südtirol und eine Materie betrifft, für welche der Trentiner Landtag inzwischen bereits ein eigenes, abweichendes Gesetz verabschiedet hat.

    Etwas überspitzt formuliert, könnte man diesen Verzicht der SVP auf die autonomen Rechte des Landes Südtirol vergleichen mit einer Situation, in der das italienische Parlament es dem Europaparlament überlässt, das interne italienische Wahlgesetz zu beschließen.

    Ein weiterer gravierender Umstand, der mit der Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Regionalrat verbunden ist, ist die Tatsache, dass damit die Abhaltung eines Referendums verhindert wird. Gemäß der Verfassungsreform von 2001 besteht die Möglichkeit über die Landesgesetze betreffend die Regierungsform und die Wahl-Modalitäten nachträglich ein Referendum abzuhalten, wenn 7 Landtagsabgeordnete oder 2% der Wahlberechtigten (= ca. 7.500 Unterschriften) dies verlangen. Nachdem aber diese Möglichkeit für den Regionalrat nicht vorgesehen ist, weil er für diese Materie nicht mehr zuständig ist, kann auch kein Referendum abgehalten werden.

Es erweist sich somit, dass das ganze Manöver in höchstem Maße fragwürdig sowie gesetzes- und verfassungswidrig ist. Man kann sich nur darüber wundern, dass verantwortliche Politiker sich für ein so unwürdiges Spiel hergeben. Wir fordern die zuständigen Stellen in Rom auf, sofort nach der Verabschiedung der Lex Durnwalder die entsprechenden Gegenmaßnahmen einzuleiten (u.a. Verfassungsklage), um das Gesetz zu verhindern oder für ungültig erklären zu lassen. Außerdem fordern wir die Südtiroler Oppositionsparteien auf, im Regionalrat und im Südtiroler Landtag geeignete Schritte zu unternehmen, um dieses Regionalgesetz zu verhindern, bzw. bei den Präsidien der zwei Gremien einen formellen Einspruch zu erheben.

Sigmund Kripp

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