Beschluss des Oberlandesgerichtes in der Causa Durnwalder
Das Oberlandesgericht Bozen hat uns heute den Wortlaut seiner Entscheidung in der Causa Durnwalder mitgeteilt: Demnach wird das Regionalgesetz Nr. 3 vom 29.9.2004 über die sogenannte „Authentische Interpretation“ des Wahlgesetzes wegen berechtigter Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit an das Verfassungsgericht in Rom weitergeleitet. Gleichzeitig wird das beim Oberlandesgericht anhängige Berufungsverfahren in genannter Causa bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtes ausgesetzt.
Wir von der Initiativgruppe „Rechtsstaatlichkeit“, bestehend aus den 12 Rekurseinbringern in der Causa Durnwalder, äußern unsere Genugtuung über diese Entscheidung, bestätigt sie doch unsere Kritik an der „Lex Durnwalder“, der sogenannten „Authentischen Interpretation“. Diese wurde auch in unserer Berufung angefochten, weil erstens der Regionalrat für die Wahlgesetzgebung nicht mehr zuständig ist und zweitens weil es einen unzulässigen Eingriff in ein schwebendes Gerichtsverfahren darstellt (einen sog. „Missbrauch der Gesetzgebungsgewalt“).
Wenn auch die Behandlung durch das Verfassungsgericht einen erheblichen Zeitaufwand nach sich zieht (man spricht von ca. einem Jahr), betrachten wir die Entscheidung des Oberlandesgerichtes doch als wichtigen Teilerfolg, weil damit unsere Rechtsauffassung bestätigt wurde. Den in Südtirol herrschenden Politikern wird damit auf unsere Initiative hin erstmals die gelbe Karte gezeigt.
In der Sache selbst ist, wie schon erwähnt, das Berufungsverfahren ausgesetzt worden, bis das Verfassungsgericht sein Urteil gesprochen hat. Wir sind guter Hoffnung, dass nach Wiederaufnahme der Causa Durnwalder das Oberlandesgericht Bozen im Sinne der Rechtsstaatlichkeit urteilen wird. Im Wortlaut der Verfügung hat das OLG nämlich eine Reihe interessanter Überlegungen über das Urteil der ersten Instanz sowie über die richtige Interpretation der einschlägigen Gesetze angestellt. Diese lassen darauf schließen, dass unser Rekurs bezüglich der rechtlichen Unwählbarkeit Durnwalders nicht unbegründet ist.
Initiativgruppe „Rechtsstaatlichkeit“
Gez. Karl Berger
Bozen, den 08.11.2004