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2006-09-07
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Causa Durnwalder geht weiter

von Thomas Vikoler

In einem Verfahren, das eingeschlafen schien, kommt nun Bewegung: Am 16. Mai fällt der Verfassungsgerichtshof sein Urteil zur Wählbarkeit von Landeshauptmann Luis Durnwalder bei den Landtagswahlen 2003. Das Verfahren wird zu einem Wettlauf gegen die Zeit.

Eigentlich handelt es sich um ein Eilverfahren, wie es bei Wahl-Rekursen üblich ist. Doch der Verfassungsgerichtshof in Rom ist nicht dafür bekannt, es besonders eilig zu haben. Deshalb hat der Bozner Anwalt Gianni Lanzinger den Gerichtshof in den letzten Monaten mehrmals schriftlich aufgefordert, sich der Causa anzunehmen und einen Verhandlungstermin festzusetzen.
Den gibt es nun: Am 16. Mai findet in Rom die Verhandlung statt, das Urteil wird am selben Tag ergehen. "Es wird ein hartes juristisches Gefecht geben", verspricht Lanzinger, der die zwölf Kläger in der Causa Durnwalder vertritt. Roland Girardi, Markus Lobis, Christian Troger, Klaus Senoner, Hubert Comploj, Toni Martini, Karl Berger, Johann Gruber, Hans-Jörg Michaeler, Rudolf Siller, Anton Unterhuber und Anton Weissteiner hatten sie im Frühjahr 2004 mit einem Rekurs gegen das Wahlergebnis der Landtagswahlen im November 2003 angestoßen. Nach Ansicht der oppositionellen Aktivsten war Durnwalder unwählbar, weil er gleichzeitig Landeshauptmann war und dem Verwaltungsrat der Sabobre-Gesellschaft angehörte. Das Landesgericht unter Vorsitz von Edoardo Mori wies die Klage im August 2004 ab, am 22. November kam das Oberlandesgericht unter dem Vorsitz des nunmehrigen Landesgerichts-Präsidenten Heinrich Zanon zu einem etwas anderen Ergebnis. Es fällte kein Urteil, sondern rief den Verfassungsgerichtshof an, um zwei grundlegende Fragen zu klären: Einmal, ob der Regionalrat nach der Verfassungsreform 2001 überhaupt zuständig war, Gesetze zu erlassen, die das Wahlrecht für die Landtagswahlen betreffen. Zum zweiten, ob das Regionalgesetz Nr. 3 vom 29. September 2004, die so genannte "authentische Interpretation" zum regionalen Wahlgesetz, gesetzeskonform ist. Damit wollte sich der Regionalrat nachträglich vor etwaigen Rekursen zur Wählbarkeit von Kandidaten absichern.
Das Oberlandesgericht äußerte in seiner Verfügung eine Reihe von Zweifeln an diesem Procedere, die Kläger sprachen von einem "großen Erfolg". Im Februar 2005 ließ sich die Landesverwaltung in das den Landeshauptmann betreffende Verfahren ein, das daraufhin einzuschlafen schien. In der Causa Durnwalder spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle. Ist das Verfahren bis Herbst 2008 nicht abgeschlossen, ist der Rekurs hinfällig. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes muss das Faszikel wieder zurück zum Oberlandesgericht zur endgültigen Urteilsfindung. Dabei muss nach dem Ausscheiden Zanons ein neuer Richtersenat eingerichtet werden. Gegen das Berufungsurteil kann dann wiederum Berufung bei der Kassation eingelegt werden.

Artikel aus "Die Neue Südtiroler Tageszeitung" Nr. 61 vom 25. März 2006, S. 6

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