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2006-12-09
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Spenden gegen Luis

„Wir sind keine Untertanen“

Wie angekündigt legt das zwölfköpfige Promotorenkomitee Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zur Wählbarkeit von Landeshauptmann Luis Durnwalder ein. „Wir sind motivierter denn je“, sagt Sprecher Markus Lobis. Nur am Geld fehlt es. Deshalb wurde auf Anregung des Beklagten nun ein Spendenkonto zur Finanzierung des Rechtsstreits eingerichtet.
VON THOMAS VIKOLER

Es war angeblich ein Schritt, dem keine langen Diskussionen vorausgingen. Alle Zwölf erklärten sich ohne langes Überlegen bereit, den Berufungsantrag zu unterzeichnen. Die Causa Durnwalder, angestoßen von einem Promotorenkomitee aus dem Umfeld der DPS, geht im Herbst am Bozner Oberlandesgericht in die zweite Runde. Sechs der Rekurrenten (Markus Lobis, Karl Berger, Roland Girardi, Christian Troger, Klaus Senoner und Hubert Comploi) traten gestern vor die Presse, um ihre Entscheidung zu begründen.
Dass es neben den rechtlichen und demokratiepolitischen auch persönliche Gründe für eine Berufung gibt, verhehlen die Zwölf Verschworenen nicht. "Auch diverse herabsetzende Äußerungen, die Herr Durnwalder und seine Umgebung uns gegenüber gemacht haben, zwingen uns dazu. Sie waren offensichtlich Teil einer Kampagne, mit der versucht wurde, uns in der Öffentlichkeit in ein schlechtes Licht zu rücken", erklärte Markus Lobis gestern. Der von Durnwalder gebrauchte Terminus "hinterfotzig" hat die zwölf Einbringer besonders irritiert. "Die Reaktion war grob und zeugt von großer Nervosität", bemerkt Roland Girardi. Andererseits gehe es darum, die demokratischen Spielregeln einzufordern, die für alle gelten müssten. Das Recht, dagegen etwas zu unternehmen. "Wir sind mündige Bürger, Wähler und Steuerzahler und keine Untertanen", bekräftigten die Zwölf gestern gleich mehrmals.
In rechtlicher Hinsicht glauben sich die Rekurssteller ebenfalls auf der richtigen Seite. Die Begründung des Urteils vom August, mit dem die Klage gegen die Wählbarkeit Durnwalders abgewiesen wurde, stehe auf "schwachen Füßen", betonen sie. Die Interpretation der Bozner Zivilrichter stützt sich im Wesentlichen auf ein Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1975. Das sei aus zwei Gründen nicht zulässig, betont das Promotorenkomitee: Es sei zu einer Zeit gesprochen worden, als die Südtirol-Autonomie gerade geboren war und es beziehe sich auf Gesellschaften, die von der öffentlichen Hand finanziert werden und nicht auf Mehrheitsbeteiligungen (wie im Fall Sadobre). Ein weiterer Einwand: Die Bozner Richter hätten den entscheidenden und eindeutigen Artikel 11 des Regionalgesetzes aus dem Jahr 1983 falsch interpretiert und aus der Unwählbarkeit – mit Hilfe des Verfassungsgerichtsurteils – eine einfache Unvereinbarkeit gemacht. Die größten Hoffnungen setzen die Rekurssteller freilich auf das Kassationsurteil vom 25.11.2003, mit dem ein unwählbarer Bürgermeister in Kampanien tatsächlich abgesetzt wurde. Ziel dieses Rekurses ist nichts geringeres, als die Absetzung des Südtiroler Landeshauptmannes zu erwirken.
"Wir sind motivierter denn je, was auch für unsere beiden Trienter Anwältinnen gilt", versichert Markus Lobis. Es bestünden gute Chancen, dass das erstinstanzliche Urteil revidiert werde.
Und weil man sich auch auf den Gang in die Kassation einstellen muss, wird klar, dass daraus auch ein finanzielles Abenteuer wird. 5.000 Euro hat das Promotorenkomitee die Anfechtung von Durnwalders Wählbarkeit gekostet. Mit Glück: Denn die Richter haben festgelegt, dass die Prozessparteien sich ihre Anwälte selber zahlen müssen. Hätte man auch den Gerhard Brandstätter, den Anwalt des Beklagten zahlen müssen, wäre es teuer geworden. Nun aber haben die Zwölf ein Spendenkonto mit dem Kennwort "Rechtsstaatlichkeit" eingerichtet. Auf die Idee sei man, so Roland Girardi, ausgerechnet durch eine Aussage des Landeshauptmannes gekommen: "Er hat gesagt, wir sollten das Geld für den Prozess besser für wohltätige Zwecke spenden. Jetzt ist die Berufung der wohltätige Zweck."
Die dritte Prozesspartei, Oberstaatsanwalt Cuno Tarfusser, wollte die Ankündigung des Promotorenkomitees gestern nicht kommentieren. Er selbst müsse erst entscheiden, ob er Berufung einlege oder nicht.

„Ich werde spenden“


Die grüne Landtagsabgeordnete Cristina Kury über die Spendenaktion zum Rekurs und die anstehende Landtags-Debatte zur „authentischen Interpretation“

TAGESZEITUNG: Frau Kury, die Grünen haben sich seinerzeit mit der Klage gegen Durnwalder solidarisiert, sich aber nicht an dieser beteiligt. Wird die Partei nun aufs Spendenkonto einzahlen?
Cristina Kury:
Die Grünen waren die ersten, die das Problem im Landtag aufgeworfen haben – nur wurden wir niedergestimmt. Selbstverständlich unterstützen wir Bürger, die dieses Problem Ernst nehmen. Als Fraktion sicherlich nicht, das ist rechtlich gar nicht möglich. Einzelne Grüne werden aber sicherlich spenden, darunter auch ich.

Wird die Identifikation mit der Aktion von Lobis & Co. damit stärker?
Man muss unterscheiden zwischen institutioneller Tätigkeit, wo wir als Grüne ja in der Causa als erste tätig geworden sind. Dann steht es jedem wahlberechtigten Bürger frei, Rekurs zu machen. Was die zwölf Bürger ja auch getan haben. Nachdem das ja auch unser Anliegen ist, die Rollenteilung aber respektiert werden muss, unterstützen wir diese Bürger.

Ihre Aufgabe ist es, die „authentische Interpretation“ zum Fall Durnwalder zu verhindern, der am Donnerstag im Regionalrat zur Abstimmung kommt?
Es ist eine so genannte „authentische Interpretation“. In Wirklichkeit ist es ein Durnwalder-Rettungs-Gesetz. Die Tatsache, dass die Volkspartei die zuständige Kommission im August einberuft und entgegen der vereinbarten Tagesordnung dieses Gesetz durch den Regionalrat peitschen will, bestärkt uns in unserer Position. Der Regionalrat ist gar nicht für die Frage zuständig, sondern - seit der Verfassungsreform 2001 - der Landtag. Warum braucht es ein eigenes Gesetz, wenn Durnwalder behauptet, er sei wählbar?

INTERVIEW: THOMAS VIKOLER


SPENDENAUFRUF


Wir 12 Unterzeichner des Rekurses bezüglich der Wählbarkeit von Landeshauptmann Luis Durnwalder rufen alle Gesinnungsfreunde auf, unseren juristischen Kampf für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen, indem sie uns eine Spende zur Deckung der Prozesskosten auf folgendes Konto überweisen:

Spendenkonto RECHTSSTAATLICHKEIT
Konto Nr. 1145450
ABI 05856 CAB 11601 CIN O
bei der Südtiroler Volksbank, Bozen, Filiale 50

BBAN
O 05856 11601 050571145450
IBAN IT80 O058 5611 6010 5057 1145 450

Herzlichen Dank für jede Spende!



Artikel aus "Die Neue Südtiroler Tageszeitung" Nr. 186 vom 14. September 2004, S. 2

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