Authentische Interpretation wird zur Fußangel
Artikel aus "Die Neue Südtiroler Tageszeitung" Nr. 220 vom 28. Oktober 2004, S. 2
von Thomas Vikoler
Vorerst kein Urteil des Oberlandesgerichts in der Wählbarkeits-Causa Luis Durnwalder, dafür aber eine neue Frage der Verfassungsmäßigkeit: Rekurssteller und Staatsanwältin halten die politisch umstrittene authentische Interpretation des Regionalrates, die just gestern in Kraft trat, für verfassungswidrig. Das Gericht will nach einer weiteren Verhandlung entscheiden.
Durnwalder-Verteidiger Gerhard Brandstätter hält sie für überflüssig, weil das Gesetz ohnehin klar sei. Doch überraschenderweise rückte sie bei der gestrigen Berufungsverhandlung im engen Saal des Bozner Oberlandesgerichts ins Zentrum der Diskussion, die ominöse authentische Interpretation zur Causa Durnwalder. Die SVP hatte sie im September im Regionalrat zu später Stunde durchgeboxt, ausgerechnet gestern trat sie in Kraft. Ein toller Zufall. Ist damit nun die Wählbarkeit des Landtagsabgeordneten Luis Durnwalder geklärt? Wohl nicht. Silvia Zancanella und Beatrice Tomassini, die beiden Trientner Anwältinnen der zwölf Kläger gegen den Landeshauptmann, halten den Beschluss des Regionalrates für verfassungswidrig. Der Regionalrat habe gegen die Regeln für die Gesetzes-Interpretation verstoßen. Nicht er, sondern der Landtag sei dafür zuständig gewesen. Es handle sich überdies nicht um eine Auslegung, sondern um eine neue Gesetzesbestimmung. Und diese, so betonten die beiden Rechtsanwältinnen entschieden, könne nicht rückwirkend auf diesen Fall angewandt werden. "Es ist auch höchst fragwürdig, dass Durnwalder, dem allein der Beschluss gegolten hat, den Beschluss promulgiert hat", fügte Silvia Zancanella hinzu.
Die Position der Rekurssteller zu dieser Frage wurde gestern von Staatsanwältin Ulrike Segna weitgehend geteilt. Auch sie ist der Ansicht, dass der Regionalrat ein neues Gesetz beschlossen und nicht ein bestehendes (der strittige Artikel 11 des regionalen Wahlgesetzes aus dem Jahre 1983, der die Unwählbarkeiten regelt) interpretiert hat. Durnwalder-Anwalt Brandstätter ist gegenteiliger Meinung. Seiner Ansicht nach kann der Regionalrat sehr wohl hermeneutisch sich mit seinen eigenen Gesetz beschäftigen. Doch er wies auch darauf hin, dass der Beschluss vom September "nicht notwendig" gewesen wäre. Was passiert nun mit diesem Punkt? Dass der Richtersenat des Oberlandesgerichts unter Vorsitz von Heinrich Zanon sich eine Entscheidung dazu und zum eigentlichen Berufungsgegenstand vorbehält, kann als Indiz gewertet werden, dass er den Einwand der beiden Anwältinnen zumindest für überlegenswert hält. Gut möglich, dass die Fragestellung an den Verfassungsgerichtshof weitergeleitet wird. Der Fortgang des Verfahrens würde sich damit um rund ein Jahr verzögern.
Dies forderte Staatsanwältin Segna gestern, wie bereits Oberstaatsanwalt Cuno Tarfusser in der erstinstanzlichen Verhandlung – für den unklaren Artikel 11 des Regionalgesetzes. Es sei nicht klar, ob mit Verwaltern nur gesetzliche Vertreter oder auch Verwaltungsräte (wie es der Landeshauptmann bei der Sadobre war) gemeint seien. Für Gerhard Brandstätter gibt es darauf eine eindeutige Antwort: Die Unwählbarkeit laut Artikel 11 betrifft Verwaltungsräte, und somit Durnwalder, nicht. "Die Antwort für alle Fragen liegt im Gesetz, man muss es nur genau lesen", insistierte der Vertrauensanwalt des Landeshauptmannes, der auch zur gestrigen Verhandlung nicht erschien. Von den zwölf Rekursstellern aus dem DPS-Umfeld war rund die Hälfte im Gerichtssaal anwesend.
Das Gericht muss in den nächsten Tagen also drei Fragen beantworten: Ist die authentische Interpretation des Regionalrates, mit der Durnwalders Position gewissermaßen saniert wurde, rechtmäßig? Ist sie, wie auch Artikel 11, Verfassungskonform? Und schließlich: Ist das Urteil aus der ersten Instanz, in dem die Unwählbarkeit zu einer Unvereinbarkeit wurde ("auf wundersame Weise", wie Tarfusser in seiner Berufungsschrift kommentierte), zu bestätigen oder nicht?
Richter Heinrich Zanon hat für kommende Woche eine weitere Verhandlung festgelegt, bei dem der dreiköpfige Richtersenat seine Entscheidung bekannt geben wird. Mit der Zahl der Fragestellungen steigt auch die Spannung in diesem Verfahren, das zuallererst Luis Durnwalder für überflüssig hält.