Die vielen Zweifel der Richter
Artikel aus "Die Neue Südtiroler Tageszeitung" Nr. 229 vom 9. November 2004, S. 3
von Thomas Vikoler
Die Causa Durnwalder landet - in Gestalt der umstrittenen "authentischen Interpretation" des Regionalrates - vor den Verfassungsgerichtshof. Das Oberlandesgericht hat gestern das Verfahren für mindestens ein Jahr ausgesetzt und das erstinstanzliche Urteil bereits jetzt inhaltlich verworfen. Die Frage: Wem nützt diese überraschende, zeitraubende Wendung des Verfahrens?
Es war ein sehr sinnträchtiger Zufall: Just am Tag der Berufungsverhandlung trat das Gesetz in Kraft, das das gesamte Verfahren hätte absurdum führen sollen. Die "authentische Interpretation" zum regionalen Wahlgesetz aus dem Jahre 1983, die der Regionalrat am 29. September zu später Stunde verabschiedete. Am 27. Oktober, dem Tag der Verhandlung, trat sie in Kraft. In der gestern veröffentlichten Entscheidung der zweiten Sektion des Oberlandesgerichts (Heinrich Zanon, Vorsitzender, Renzo Pacher und Bernhard Lageder, Beisitzer) spielt die umstrittene Gesetzesauslegung eine zentrale Rolle. Sie wird, wie die Tageszeitung nach der Verhandlung angekündigt hat, zu einer Fußangel in der Causa Durnwalder, die sich nun erheblich in die Länge ziehen wird.
Die Richter äußern große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Interpretationsgesetzes, folgen über weite Strecken den Argumenten der Anwälte der zwölf Wähler um Markus Lobis und rufen deshalb das oberste Rechtssprechungsorgan an. Bis zum Spruch der Verfassungsrichter ist das Verfahren suspendiert, also für mindestens ein Jahr. Bezeichnend ist, woran die Richter ihre Zweifel festmachen. Sie stellen fest, dass es sich bei dem Interpretationsgesetz um ein Einzelfall-Gesetz handelt, das die Rechtsgleichheit der Bürger verletze. Sie kritisieren, dass mit der "authentischen Interpretation" versucht worden sei, in ein laufendes Gerichtsverfahren einzugreifen bzw. deren beabsichtigte rückwirkende Wirkung.
Den Grund für die Anrufung des Verfassungsgerichts nennt Berichterstatter Heinrich Zanon aber in der Zuständigkeitsfrage: "Man muss tatsächlich daran zweifeln, ob die Region Trentino-Südtirol in diesem Fall die Rechtssprechungs-Befugnis hatte und nicht, wie die Rekurrenten behaupten, die Autonome Provinz Bozen." Die Verfassungsreform 2001 habe die Zuständigkeiten neu geordnet und nicht zuletzt deshalb, so schreibt Zanon, habe der Trentiner Landtag ein eigenes Gesetz zu dieser Materie verabschiedet.
Nicht weniger brisant ist das, was die Richter zu den übrigen Streitpunkten der Causa Durnwalder zu sagen haben. Bereits jetzt lässt sich sagen, dass sie das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Bozen vom Juli dieses Jahres über weite Strecken inhaltlich verwerfen. Vor allem den Rückgriff auf ein Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1975, mit dem die Unwählbarkeit kurzerhand in eine Unvereinbarkeit verwandelt wurde, halten sie für wenig plausibel. "Dieses Urteil ist auf diesen Fall nicht anwendbar", heißt es in der Verfügung unmissverständlich. Es handle sich zweifellos um eine Unwählbarkeit und diese müsse per definitionem im voraus festgestellt werden. Die Formulierung der Artikel 10, 11 und 12 des regionalen Wahlgesetzes halten Zanon, Pacher und Lageder zwar für nicht sehr gelungen, allerdings nicht so unklar, um gänzlich auzuschließen, dass Durnwalder nicht doch von der Regelung betroffen sein könnte. Diese Einschätzung lässt für den Fortgang des Verfahrens in vielleicht einem Jahr einen offenen Ausgang erahnen.
Die Frage: Wem nützt diese überraschende, aber auch zeitraubende Wendung im Verfahren zur Causa Durnwalder? Für die zwölf Kläger ist sie zweifellos ein Etappensieg. Nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte wohl niemand gerechnet, dass es soweit kommen würde. Die Grünen sprachen gestern von einer "Peinlichkeit" der SVP. "Der Einführung von Berlusconi-Praktiken in die Südtiroler Politik" sei von Seiten des Gerichts ein Riegel vorgeschoben worden. Für den Beklagten, Landeshauptmann Luis Durnwalder, bedeutet die Anrufung des Verfassungsgerichts erst einmal ein Jahr Verfahrenspause, andererseits auch, dass es ihm für mindestens zwei weitere Jahre erhalten bleibt. Die Unsicherheit, ob die Erklärung von Durnwalders Wählbarkeit durch die zuständige Kommission doch nicht rechtens sein könnte, ist seit gestern zumindest etwas größer (bezeichnend ist, dass die Richter auf die Fälle der Landesräte Werner Frick, Alois Kofler und Michl Laimer verweisen, bei denen die Kommission ebenfalls Zweifel gehabt habe). Andererseits: Für den Fall, dass die authentische Interpretation vom Verfassungsgerichtshof außer Kraft gesetzt werden sollte, bleibt immer noch das laufende Verfahren mit dem Gang bis in die Kassation.