Causa Durnwalder: Initiative vor dem Verfassungsgericht
von Thomas Vikoler
Die zwölf Rekurseinbringer zur Wählbarkeit von Landeshauptmann Luis Durnwalder wollen sich in die Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof einlassen und hoffen auf eine rasche Entscheidung. Ihrer Ansicht nach hat das Oberlandesgericht in dieser Causa bereits eine Vorentscheidung getroffen.
"Die Anrufung des Verfassungsgerichts ist keine Verlegenheitslösung, sondern ein begründeter Gerichtsbeschluss." Karl Berger, Aktivist der Initiative Rechtsstaatlichkeit, hat einige Dinge vor der Presse zurechtzurücken. Vor drei Wochen hatte das Oberlandesgericht Bozen unter Vorsitz von Heinrich Zanon das Verfahren zur Causa Durnwalder ausgesetzt und den Verfassungsgerichtshof angerufen. Dieses soll klären, ob das Regionalgesetz Nr. 3 vom 29. September 2004, die so genannte "Authentische Interpretation" zum Wahlgesetz verfassungskonform ist oder nicht. "Diese Interpretation ist ein politisches Eigentor erster Güte", betont SGK-UIL-Gewerkschafter Christian Troger, ein weiterer der insgesamt zwölf Einbringer der Klage.
Ob es sich auch um ein rechtliches Eigentor handelt, wird man frühestens in einem Dreivierteljahr wissen. Offen ist derzeit, ob das Verfassungsgericht den Fall als "beschleunigtes Verfahren" behandelt, so wie das in den ersten beiden Instanzen geschehen ist. Vorsorglich hat die Initiative mit dem Bozner Anwalt Gianni Lanzinger einen Rechtsbeistand engagiert, der sich in Rom für eine rasche Behandlung des Akts einsetzen soll. Dazu soll er an der Verhandlung vor dem Obersten Gericht teilnehmen, in die sich das Initiativkomitee als Klägerpartei einlässt, was rein rechtlich nicht unbedingt notwendig wäre. Für die zwölf Rekurssteller ist der Faktor Zeit wichtig. Ein Verfahren, das sich zu sehr in die Länge zieht, könnte das eigentliche Ziel der Initiative vereiteln: vor dem Ende der Legislatur im Herbst 2008 die Amtsenthebung von Landeshauptmann Luis Durnwalder wegen Unwählbarkeit zu erwirken. Denn nach der Rückkehr des Aktes zum Oberlandesgericht wird mit Sicherheit auch die Kassation von einer der Prozessparteien angerufen.
Die zwölf Kläger sind davon überzeugt, dass das Oberlandesgericht mit seinem Entscheid vom 8. November bereits eine Vorentscheidung in dieser Causa getroffen hat. Unabhängig von den Zweifeln über die Verfassungsmäßigkeit der Authentischen Interpretation habe es etwa festgestellt, dass die drei Artikel des Wahlgesetzes aus dem Jahre 1983 "eine genügend klare, erschöpfende und systematisch gültige Regelung ergeben", wie Johann Gruber vom Initiativkomitee festhält. Auch sei das erstinstanzliche Urteil völlig verworfen worden. "Dieser Entscheid ist ein Beweis dafür, dass es in Südtirol doch eine unabhängige Justiz gibt", kommentiert Karl Berger.
Die Spendenaktion zur Finanzierung der Prozesskosten geht weiter. Bereits jetzt überlegt man bei der Initiative, was mit einem etwaigen Überschuss getan werden sollte. Die Initiative für mehr Demokratie soll ihn erhalten.
Artikel aus "Die Neue Südtiroler Tageszeitung" Nr. 229 vom 9. November 2004, S. 3