Grüne Ltg.-Abg. fordern Klärung der Wählbarkeit Durnwalders
SCHREIBEN AN DEN ABGEORDNETEN DR. WALTER BAUMGARTNER ALS PRÄSIDENTEN DER WAHLBESTÄTIGUNGSKOMMISSION
- An den Vorsitzenden der Wahlbestätigungskommission Herrn Abgeordneten Walter Baumgartner
- u. zur Kenntnis an:
den stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Mauro Minniti
die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Rosa Thaler
die Mitglieder, Abgeordnete Julia Unterberger, Luisa Gnecchi und Pius Leitner
Bozen, den 20. Oktober 2005
Sehr geehrter Herr Vorsitzender!
Der Landtag hat am 8. Juni 2004 über die Nichtwählbarkeit bzw. Unvereinbarkeit der Landtags-abgeordneten der 13. Legislatur diskutiert. Dabei wurde die Wählbarkeit und Vereinbarkeit aller Landtagsabgeordneten beschlossen (Durnwalder und Munter mehrheitlich). Hauptpunkt der Diskussion war die Frage der Unvereinbarkeit bzw. Unwählbarkeit des Abgeordneten Durnwalder, der zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Kandidatur für die Landtagswahl Mitglied eines Verwaltungsrates einer Gesellschaft mit Mehrheitsbeteiligung des Landes war.
Aus dem Auszug der Handelskammer bezüglich der Konsortialgemeinschaft mit beschränkter Haftung „Institut für innovative Technologien Bozen GmbH“ - bis 20.10.2003 I.E.A. Istituto di Epidemiologia S.C.A.R.L. - geht hervor, dass Abgeordneter Durnwalder seit 5.7.2001 (Gesellschaftsgründung) bis zum 10.8.2005 als Präsident des Verwaltungsrates fungierte. Damit ist klar, dass er diese Funktion auch zum Zeitpunkt der Einreichung der Kandidatur für die Landtagswahlen innehatte.
Es verwundert deshalb sehr, dass diese Funktion nicht Gegenstand der Überprüfung durch die Wahlbestätigungskommission war bzw. dass der Landtag über diese Tätigkeit des Abgeordneten Durnwalder nicht in Kenntnis gesetzt worden ist. Laut Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages, Artikel 30ter, sind alle gewählten Abgeordneten verpflichtet, „innerhalb von 15 Tagen ab der Bekanntgabe der Gewählten dem Sekretariat des Landtags eine Erklärung zu übermitteln, in der die von ihnen am letzten für die Einreichung der Kandidatur vorgesehenen Tag bekleideten Ämter und Stellen, die übernommenen Aufträge jedweder Art sowie jene angegeben werden müssen, die sie in öffentlichen und privaten Körperschaften bekleiden bzw. innehaben.“ Abgeordneter Durnwalder ist dieser Verpflichtung nicht wahrheitsgetreu nachgekommen. Es besteht deshalb die dringende Notwendigkeit, die Sachlage - diesmal mit wahrheitsgetreuen Angaben des Abgeordneten - neu zu prüfen und dem Landtag so schnell wie möglich zur Abstimmung über eine eventuelle Unwählbarkeit oder Unvereinbarkeit vorzulegen.
Die unterfertigten Abgeordneten fordern Sie deshalb auf, so schnell wie möglich die Wahlbestätigungskommission einzuberufen, um anschließend umgehend den Landtag mit dem neuen Sachverhalt zu befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Cristina Kury
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba